organisatorischer Rahmen des Kindergartens

Einzugsbereich:
Der Einzugsbereich ist bisher auf die Stadt Lehrte begrenzt.
Öffnungszeiten:
Betreuungszeit: 8:00h-13:00h
Es ist gewünscht, dass um 8.30 Uhr alle Kinder vollzählig erscheinen, um den Kindergartentag gemeinsam zu beginnen. Abweichungen sind abzusprechen.
Ferienzeiten:
Der Kindergarten schließt in der zweiten Hälfte der Schulferien im Sommer für 3 Wochen und zwischen Weihnachten und Neujahr.
Gruppengröße und deren Zusammensetzung:

Es werden Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung betreut. In die Gruppe dürfen maximal 15 Kinder aufgenommen werden.
Anmeldeverfahren und Beiträge:

Alle Kinder werden schriftlich angemeldet. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Erzieherinnen wirken beratend.
Es ist unser Ziel, dass sich die Elternbeiträge an denen der städtischen Kindergärten orientieren.

Geschwisterkinder zahlen die Hälfte des Elternbeitrags.

Der Elternbeitrag ist eine Beteiligung an den Betriebskosten der Einrichtung und ist deshalb auch während der Ferien, der Schließungszeiten, bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu bezahlen.

Für Schulanfänger ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem die Sommerferien der Einrichtung beginnen.
Der Eintritt eines Kindes erfolgt zum 1. oder 15. eines Monats. (1/1 Monatsbeitrag oder 1/2). Abweichungen sind im Einzelfall möglich. Der Beitrag soll möglichst per Dauerauftrag erfolgen.
Alle Eltern sind Mitglied im Verein „Hämi-Waldwichtel e.V.“ und zahlen einen Jahresbeitrag von zur Zeit 30,00 Euro.
Kündigung

Das Kindergartenjahr beginnt am 01.08. eines Kalenderjahres.
Soll ein Kind den Waldkindergarten nicht mehr besuchen, so beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende.
In der Zeit vom 31.03. bis zum 31.07. ist eine Kündigung nur zum 31.07. möglich.
Der Elternbeitrag ist solange zu entrichten, bis die Abmeldung wirksam wird.

Im gegenseitigen Einvernehmen kann in begründeten Ausnahmefällen auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist verzichtet werden.
Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen.
Bei nicht Einhalten der Frist wird die Abmeldung erst zum nächstmöglichen Termin wirksam.
Der Vorstand des Kindergartens kann den Betreuungsvertrag fristlos kündigen, wenn:

die Personensorgeberechtigten trotz vorheriger schriftlicher Mahnung ihren Verpflichtungen aus dem Betreuungsvertrag nicht oder nicht vollständig nachkommen,

die Personensorgeberechtigten mit der Zahlung der Elternbeiträge für mehr als zwei Monate ganz oder teilweise in Verzug geraten,

das Kind besonderer Hilfe bedarf, die der Kindergarten trotz Bemühungen nicht leisten kann.
Regelung in Krankheitsfällen der Kinder

Für Regelungen in Krankheitsfällen, insbesondere bei der Wiederaufnahme des Kindes in die Einrichtung nach Krankheit, sind das Bundesseuchengesetz und seine nach Abschnitt 6 erlassenen Richtlinien für die Wiederaufnahme maßgebend.
Den Erzieherinnen muss sofort über Erkrankungen (auch über Verletzungen auf dem Weg zum /vom Kindergarten) Mitteilung gemacht werden.
Zur Wiederaufnahme des Kindes kann der Waldkindergarten eine Bescheinigung des Arztes verlangen.
Bei fiebrigen Erkältungskrankheiten, Erbrechen, Durchfall oder Fieber u.ä. sind die Kinder zu Hause zu lassen.
Unsere Erzieherinnen verabreichen grundsätzlich keine Medikamente.
Versicherungen

Die pädagogisch tätigen Mitarbeiter sind während der vereinbarten Betreuungszeit der Einrichtung für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich.
Personen, die das Kind nach Kindergartenende abholen dürfen, legen die Eltern schriftlich fest.
Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften die Eltern und nicht der Kindergarten.
Die Eltern kennen die Gefahren im Wald (Zecken, Fuchsbandwurm, Gefahr durch Äste usw.). Sie können die Erzieherinnen und den Vorstand des Vereins bei Fragen jederzeit ansprechen.
Da der Waldkindergarten Hämi-Waldwichtel e.V. zu den anerkannten Kindertageseinrichtungen zählt, sind die Kinder – wie in einem Regelkindergarten – über die GUV versichert. Die Mitarbeiter des Waldkindergartens sind über die Berufsgenossenschaft versichert (ebenso die Eltern, die im Krankheitsfall einer Erzieherin im Waldkindergarten aushelfen). Der Verein hat zusätzlich eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Organisation für Notfälle

In Notfällen, wenn eine Erzieherin überraschend krank wird und mehr als 10 Kinder anwesend sind, springt ein Elternnotdienst ein. Hierfür existiert eine Telefonliste. Bei geplantem Ausfall einer Erzieherin durch Urlaub oder Fortbildung steht uns eine Erzieherin als Ersatzkraft zur Verfügung.